Fernwärme: Beitragsansuchen bis 30. Juni einreichen
Scritto da Red.azione il 8 Marzo 2022
Auf Vorschlag von Energie- und Umweltlandesrat Giuliano Vettorato hat die Landesregierung heute (8. März) neue Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung bestehender Fernwärmesysteme genehmigt. Diese ersetzen die bisherigen, aus dem Jahr 2018 stammenden Richtlinien.
Der neue Text sieht vor, dass die Betreiber von Fernwärmesystemen im laufenden Jahr 2022 bis zum 30. Juni Zeit haben, um Ansuchen um Beitragsgewährung zu stellen. Bisher war der Endtermin mit 31. Mai festgelegt. “Auf diese Weise kann eine größere Anzahl von Anfragen für Neuanschlüsse an bestehende Fernwärmesysteme vonseiten der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden”, unterstreicht Landesrat Vettorato. Weitere Änderungen betreffen die beitragsfähigen Investitionskosten, die an die Inflation angepasst werden.
“Ziel ist es weiterhin, den Fokus der Beitragsgewährung auf die Optimierung bestehender Erzeugungsanlagen sowie auf die Verdichtung bestehender Verteilinfrastrukturen zu legen”, so Vettorato abschließend. “Dadurch soll die Wirtschaftlichkeit und die Energieeffizienz der bestehenden Anlagen gesteigert werden.”