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ABD: Land ficht ANAC-Beschluss an

Scritto da il 13 Luglio 2021

Mit der Abtretung ihrer finanziellen Beteiligung an der Flughafengesellschaft ABD hat die Landesregierung nicht nur dem Ergebnis der Volksbefragung von 2016 und dem eigenen Beschluss des Folgejahres Rechnung getragen, sondern auch den gesetzlichen Vorgaben und Ausschreibungsbestimmungen entsprochen. Das ist der Standpunkt der Landesregierung, die aus diesem Grund einen Beschluss der gesamtstaatlichen Antikorruptionsbehörde ANAC vor dem Verwaltungsgericht des Latiums anficht.

Bekanntlich hatten sich bei einer Volksbefragung im Jahr 2016 über 70 Prozent der Wählenden dafür ausgesprochen, dass das Land den Flughafen Bozen nicht weiter mit öffentlichen Mitteln ausbauen und betreiben solle. Ein Jahr später beschloss die Landesregierung, ihre Beteiligung an der Gesellschaft, die bis dahin zu 100 Prozent dem Land gehörte, bis zum Jahresende 2018 abzutreten. In der Folge legte sie in einem Beschluss fest, dass das Aktienpaket der ABD über ein offenes Verfahren abgestoßen werden solle. Nachdem die Ausschreibungsunterlagen und die technischen Kriterien zur Feststellung möglicher Investoren zuvor vom Infrastrukturministerium begutachtet worden waren, erfolgte im Mai 2019 der Zuschlag an die ABD Holding GmbH. Der Vertrag wurde am 16. September 2019 unterzeichnet. Einen Rekurs, der auf die Nichtigkeitserklärung des Vertrags abzielte, wies das Verwaltungsgericht Bozen und in der Folge in Berufung auch der Staatsrat in Rom ab.

Aber auch die gesamtstaatliche Antikorruptionsbehörde ANAC hat sich mit der Vergabe befasst und hatte im vergangenen Jahr die Ausschreibung beanstandet, über die das Land seine ABD-Anteile verkauft hat, wegen der angeblichen Konzessionsübertragung an Private. Diesen ihren Beschluss aus dem vergangenen Jahr hat die ANAC im Sinne der Argumentation der Luftfahrtsicherheitsbehörde ENAC und des Infrastrukturministeriums MIT korrigiert, nach deren Standpunkt keine Konzessionsübertragung vorgenommen wurde.

Trotzdem hegt die ANAC immer noch Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausschreibung. Die Landesregierung hat sich daher heute (13. Juli) darauf verständigt, den korrigierten Beschluss der gesamtstaatlichen Antikorruptionsbehörde ANAC vor dem Verwaltungsgericht des Latiums anzufechten, um noch einmal alle verfahrenstechnischen und inhaltlichen Aspekte des Ausschreibungsverfahrens zu klären.


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