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Familienbeirat: Familien können um finanzielle Unterstützung ansuchen

Scritto da il 14 Luglio 2022

Der Familienbeirat des Landes hat sich in seiner jüngsten Sitzung unter anderem mit den Neuerungen im Bereich der finanziellen Unterstützung für Familien befasst. In diesem Zusammenhang berichtete ASWE-Direktor Eugenio Bizzotto, dass seit Anfang Juli bereits 6250 Familien einen Antrag auf das Landeskindergeld eingereicht hätten. Etwas mehr als die Hälfte davon wurde über ein Patronat eingereicht, die andere Hälfte der Familien reichte den Antrag eigenständig online ein. Dies ist über den persönlichen Bereich myCivis im neuen Bürgernetz Civis möglich. Vor allem jene Familien, die bereits über die Berechnung ihres ISEE-Wertes verfügen, können das Formular online ausfüllen und an die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) übermitteln. Sobald der Familie das Landeskindergeld zuerkannt wird, ist sie auch berechtigt den einmaligen Kinder-Bonus (LPA hat berichtet) in der Höhe von 400 Euro pro Kind zu erhalten. Der Bonus wird dann automatisch mit einer der folgenden Monatsraten des Landeskindergeldes ausbezahlt, es braucht kein weiteres Ansuchen eingereicht werden.

Beiratsvorsitzende, Familienlandesrätin Waltraud Deeg, erinnerte in der Sitzung zudem daran, dass Familien auch um das staatliche Familiengeld (Assegno Unico) ansuchen können. Auch dieses kann selbst online oder über ein Patronat beim Nationalen Institut für Soziale Fürsorge (NISF/INPS) beantragt werden. “Bisher haben beinahe 52.500 Südtiroler Familien bei der INPS um den ‘Assegno Unico’ angesucht, rund 42 Millionen Euro wurden dafür ausbezahlt”, berichtete die Landesrätin. Man sei im ständigen Austausch mit den zuständigen Stellen beim Fürsorgeinstitut und wolle unter anderem Verbesserungen für Familien mit Kindern für Behinderungen erwirken. Gespräche dazu gebe es, unter anderem mit Vizepräsidentin Luisa Gnecchi und INPS-Präsident Pasquale Tridico, der erst vor Kurzem in Bozen zu Besuch war. Auch in Südtirol hätten zahlreiche Familien (noch) nicht um die staatliche Unterstützungsleistungen angesucht. Der “Assegno Unico” steht de facto allen Familien mit Kindern bis zum 21. Lebensjahr zu. Wenn das Familieneinkommen über dem Schwellenwert von 40.000 Euro ISEE-Wert liege, könne man auch ohne ISEE-Erklärung um den Beitrag ansuchen, hob Deeg bei der Sitzung hervor. Auch die Mitglieder des Familienbeirates rufen dazu auf, um die finanziellen Unterstützungsleistungen des Landes und des Staates anzusuchen, damit die bereitgestellten Geldmittel den Familien zugutekommen.


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