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Wiederaufbauplan PNRR: Autonome Zuständigkeiten bestätigt

Scritto da il 11 Aprile 2022

Südtiroler Gemeinden können Ausschreibungen des staatlichen Wiederaufbauplans (PNRR) unter Einhaltung der Landesvorschriften vornehmen. Dies hat das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen vergangene Woche bestätigt.

Die Frage ergab sich, weil Projekte des Wiederaufbauplans vielfach auf lokaler und Gemeindeebene umgesetzt werden. Damit dies gelingen kann, ist aus Sicht des Landes Südtirol von entscheidender Bedeutung, ein effizientes Management vor Ort sicherzustellen, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher: “Der Erfolg des Wiederaufbauplanes auf nationaler Ebene und insbesondere im Land Südtirol hängt eng mit der Umsetzbarkeit auf lokaler Ebene zusammen.” Bekanntlich richten sich viele Aufrufe des Wiederaufbauplans an Gemeinden. Eine staatliche Bestimmung zum Wiederaufbauplan sieht allerdings vor, dass jene Gemeinden, die keine Landeshauptstädte sind, nicht einzeln ausschreiben können, sondern Zusammenschlüsse bilden müssten. Somit wäre es auch für viele Gemeinden in Südtirol nicht mehr möglich gewesen, Vergaben des Wiederaufbauplans direkt zu verwalten.

“Diese Regelung lässt offensichtlich unsere Realität und unsere autonomen Zuständigkeiten außer Acht”, betont Landeshauptmann Kompatscher, der in den vergangenen Wochen im engen Dialog mit Wirtschafts- und Finanzminister Daniele Franco und Vertretern der Ministerien in Rom die Position Südtirols dargelegt hat, um die autonomen Zuständigkeiten und organisatorischen Besonderheiten zu verteidigen.

Nun erwähnt ein vom obersten staatlichen Generalrechnungsprüfer übermitteltes Schreiben ausdrücklich die Gesetzgebungskompetenz des Landes Südtirol im Bereich der Vergabeverfahren und öffentlichen Aufträge mit Hinweis auf die Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut im Bereich des öffentlichen Auftragswesens von 2017 und sieht in der Anwendung der Landesgesetzgebung über das Beschaffungswesen den Weg zur Erreichung der Ziele einer effizienten und effektiven Umsetzung des Wiederaufbauplans. “Die Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut im Bereich des öffentlichen Auftragswesens von 2017 sowie das Landesgesetz garantieren die Zuständigkeit des Landes in Sachen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Unsere Gemeinden können somit Ausschreibungen unter Einhaltung der Landesvorschriften vornehmen”, erklärt der Landeshauptmann die Bestätigung aus Rom. Dies sei eine wichtige Vereinfachung, die sich als grundlegend für die Durchführung von Projekten des staatlichen Wiederaufbaufonds in Südtirol erweisen werde.


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